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Manche Krankenkassen benehmen sie wie Behörden und manches mal auch Schlimmer. Die Beiträge für Freiwillig versicherte werden ja standardmäßig nach den Einkommensteuererklärungen berechnet. Allerdings ist das nicht zwingend erforderlich. Denn Die Krankenkassen dürfen davon abweichen und die Beiträge auch nach einer BWA berechnen. Ganz besonders wenn die Beiträge zu hoch erscheinen kann es sich lohnen druck zu machen und eine Neuberechnung Verlagen. Manche Krankenkassen benehmen sie wie Behörden und manches mal auch Schlimmer. Die Beiträge für Freiwillig versicherte werden ja standardmäßig nach den Einkommensteuererklärungen berechnet. Allerdings ist das nicht zwingend erforderlich. Denn Die Krankenkassen dürfen davon abweichen und die Beiträge auch nach einer BWA berechnen. Ganz besonders wenn die Beiträge zu hoch erscheinen kann es sich lohnen druck zu machen und eine Neuberechnung Verlagen. Krankenkasse
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