Hurra – ab 2020 dürfen sich Handwerksmeister: – Bachelor Professional nennen! (… wirklich hurra?)

Ab dem 01.01.2020 erfahren die Berufsabschlüse im Handwerk eine Aufwertung. Um den internationalen Anschluss nicht zu verlieren und vergleichbar mit anderen europäischen Qualifikationen zu sein, wurden folgende berufliche Fortbildungsstufen wir folgt angepasst. Ab dem 01.01.2020 darf am sich wie folgt nennen:

  • geprüfter Berufsspezialist: Facharbeiter
  • Bachelor Professional: Meister
  • Master Professional: Meister mit Betriebswirt

Darüber sollen wir uns wirklich freuen? Das hört sich ja nun alles schwer akademisch und wichtig an. Aber mal ehrlich:

Welcher Facharbeiter wird sich geprüfter Berufsspezialist nennen?

Meiner persönlichen Einstellung nach, wird da wieder einmal viel zu viel reglementiert und versucht alles europäisch gleich zu schalten. Versteht mich bitte nicht falsch: Ich bin für Europa und den den Zusammenhalt und das Miteinander untereinander. Man muss jedoch nicht alles anpassen und über Bord werfen, was sich über Generationen bewehrt hat.

Die Ausbildung im deutschen Handwerk genießt über die Grenzen hinaus nach wie vor ein hohes Ansehen.

Jeder weiß was ein:

  • Auszubildender
  • Facharbeiter
  • Meister …………….ist.

Da braucht man nicht noch solche (in meinen Augen) hochtrabende Bezeichnungen. Wenn es nach mir ginge, hätte man auch bei den ursprünglichen Bezeichnungen bleiben können:

Lehrling / Geselle / Meister.

Aber wie schon gesagt, es muss ja alles neu erfunden werden. Wozu auch immer… ? Ich möchte nicht wissen, wieviel Kraft und Mühe es wieder den Entscheidungsträgern gekostet hat, um diesen Gesetz zu verabschieden und durch den Bundestag und Bundesrat zu bringen.

Beratungen / Sitzungen / Gutachten / Sachverständige /Stellungsnahmen / Anhörungen / Besprechungen …

Hätte man diese Energie nicht besser in wichtigerer Entscheidungen gesteckt, die uns Handwerkern im täglichen Alltag entlastet hätten?

Nach wie vor stehen Forderungen des Handwerks im Raum, die in der Politik keine Beachtung finden bzw. die einfach ignoriert werden. Hier nur ein paar Beispiele:

  • Abschaffung Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
  • Ausnahmen Dokumentation Mindestlohn
  • Anpassung DSGVO an kleine und mittlere Handwerksbetriebe
  • Überarbeitung Erstellung Verfahrensdokumentaion
  • Überarbeitung Erstellung Verarbeitungsverzeichnis
  • freie Berufsschulwahl

WARUM?

Warum werden diese Dinge nicht bearbeitet?

Frank Lefarth